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Bundesrat lehnt gemeinsame Gutachten ab 

Im Mai 2025 hatte sich ProRaris an der Vernehmlassung zu 21.498 n Pa. Iv. Roduit. Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV, beteiligt (vgl. unter: 21.498 – Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV). 

Die Vorlage hat zum Ziel, dass die versicherte Person von Anfang an in die Bezeichnung der sachverständigen Person, die das monodisziplinäre Gutachten der IV erstellen soll, einbezogen wird und dass ein Verfahren für einen echten Einigungsversuch umgesetzt wird. Das Interesse, von Anfang an mitbestimmen zu können, wer das Gutachten durchführt, ist bei Personen mit seltenen Krankheiten besonders gross, zumal auch medizinische Fachpersonen aufgrund der Seltenheit und Komplexität der Erkrankung oftmals nicht über das nötige Wissen über die Krankheit verfügen. 

Der Bundesrat hat im Oktober 2025 die Vorlage jedoch abgelehnt (vgl. unter: Der Bundesrat hält die Einführung von gemeinsamen Gutachten in der Invalidenversicherung für unangemessen

Das Geschäft wurde in der Wintersession 2025 vom Nationalrat behandelt, der die Vorlage angenommen hat. Die Diskussion geht somit weiter und das Geschäft geht in den Zweitrat.  

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