• Schriftvergrößerung
  • Farbumkehr

Praxisänderung Fachwerbung – Kongresse bei Swissmedic 

Praxisänderung: Fachwerbung bei Fortbildungsveranstaltungen mit Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern von Patientenorganisationen und medizinischen Laien verstösst nicht mehr gegen das Gesetz. 

Im Allgemeinen werden Fachkongresse und Fortbildungsveranstaltungen, die sich an medizinische Fachpersonen richten, durch pharmazeutische Firmen finanziell unterstützt und diese erhalten als Gegenleistung die Möglichkeit, den Teilnehmenden ihre Produkte im Rahmen der Fachwerbung vorzustellen 

Werden o.e. Fachveranstaltungen durch die Organisatoren bzw. Kongressveranstalter für Mitglieder von Patientenorganisationen bzw. für medizinische Laien zugänglich gemacht, und haben diese Zugang zur Fachausstellung, wird es den pharmazeutischen Firmen nach bisheriger Praxis praktisch unmöglich gemacht, Fachwerbung zu betreiben, ohne gegen die werberechtlichen Bestimmungen des HMG und der AWV zu verstossen. 

Um dem wichtigen Beitrag, den der Austausch mit Vertretenden von Patientenorganisationen für eine patientenzentrierte Ausrichtung des Gesundheitswesens leistet, Rechnung zu tragen, hat Swissmedic die Situation erneut evaluiert und ist zu dem Schluss gekommen, dass offizielle Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen eine Ausnahme zu dieser Regelung darstellen, sofern sie einen aktiven Beitrag zum Kongress leisten, wie z.B. in Form eines Referates oder als Teilnehmende einer Panel-Diskussion. 

Fachwerbung – Kongresse 

Einwilligung zur Verwendung von Cookies
Indem Sie Ihren Besuch auf dieser Website fortsetzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses und zur Erstellung von Besuchsstatistiken einverstanden. Über nachstehende Schaltflächen können Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen.
Meine Einstellungen