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Entlastung für pflegende Angehörige – ein neues Video des BSV erklärt die Neuerungen

Diese gesetzlichen Neuerungen sollen auch Familien, welche ein Kind mit einer seltenen Krankheit haben, Entlastung bei der Betreuung des kranken Kindes bringen.

Ende 2019 hat das Parlament das «Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung» verabschiedet, welches erwerbstätigen Personen, die kranke Angehörige betreuen, Entlastung bringen soll. Es handelt sich um einen Mantelerlass, der mehrere Gesetzesänderungen umfasst. Mit den Massnahmen sollen betroffene Personen Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung besser vereinbaren können.

Diese Neuerungen sollen auch Familien Entlastung bringen, die ein Kind mit einer seltenen Krankheit haben. Die Tagesschau berichtete zu Jahresbeginn über Siam, welcher an einer seltenen Stoffwechselerkrankung leidet.

Das Gesetz ist gemäss Bundesratsentscheid im Herbst 2020 in zwei Etappen in Kraft getreten:

  • Der erste Teil der Massnahmen ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft, regelt die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten und die Betreuungsgutschriften in der AHV wurden ausgeweitet. Ausserdem wurden der Anspruch auf den Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschädigung der IV für Kinder angepasst.
  • Der zweite Teil der Massnahmen, das heisst der vierzehnwöchige Urlaub, trat am 1. Juli 2021 in Kraft.

Ein neues Video des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV illustriert und erläutert die neuen Bestimmungen anhand eines konkreten Beispiels einer Familie, deren Kind von einer seltenen Krankheit betroffen ist.

Link zur BSV Webseite und dem Video.

 

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