




Die vorgeschlagene Revision bleibt in ihrer vorliegenden Form auf halber Strecke stehen. Weder das Problem des rechtsgleichen Zugangs zu neuen lebenswichtigen Arzneimitteln wird gelöst noch eine schnellere Aufnahme auf die Spezialitätenliste (SL) gewährleistet. Wichtige Anliegen von Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten bleiben unberücksichtigt. Zudem schafft die Revision neue Probleme z.B. mit der Forderung nach standardisierten klinischen Studien oder dem Nachweis eines mindestens 35 prozentigen Mehrnutzens bei der Wirksamkeit und ist daher in dieser Form nicht tragbar. ProRaris und die mitunterzeichnenden Patientenorganisationen lehnen den Revisionsvorschlag im Bereich Einzelfallbeurteilung deshalb entschieden ab.
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Unsere Stellungnahme vom 13.9.2022 zur Vernehmlassung finden Sie hier
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