




Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat eine Übergangslösung getroffen, damit den betroffenen Familien keine zusätzlichen Kosten anfallen. Die kantonalen IV-Stellen wurden entsprechend informiert. Gleichzeitig wird das BSV nun verschiedene Fragen klären, etwa die Anwendung der Mittel- und Gegenständeliste auf Kinder mit Geburtsgebrechen und die Preisgestaltung gewisser Anbieter.
Wir hoffen sehr, dass hier keine Sparmassnahmen auf dem Rücken der Schwächsten, darunter auch viele Kinder mit seltenen Krankheiten, umgesetzt werden und sich die Situation verbessert, statt verschlechtert!
Wenden Sie sich bei Fragen und Problemen bei der Vergütung von Hilfsmitteln an die zuständige IV-Stelle.
Medienmitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherung vom 20. April 2023
Weniger Geld für schwerkranke Kinder, Tagesschaubericht vom 16. April 2023
Bericht im Tagesanzeiger vom 21. April 2023
Bericht in der NZZ am Sonntag vom 23. April 2023
Darin wird die Problematik anhand der Situation des Präsidenten der Prader-Willi-Syndrom-Vereinigung Schweiz aufgezeigt. Die Vereinigung ist auch Mitglied bei ProRaris. Wir bedanken uns für die Offenheit die aktuelle Problematik am eigenen Beispiel aufzuzeigen. Auch danken wir Matthias Michel Co-Präsident der Interessengemeinschaft Seltene Krankheiten (IGSK), welcher im Bericht zitiert wird für sein Engagement bei dieser wichtigen Thematik. ProRaris ist Trägerin der IGSK.
Zwei neu eingereichte Interpellationen befassen sich mit der Vergütung von Behandlungsgeräten und dem entsprechenden Verbrauchsmaterial durch die IV. Beide kritisieren die Versorgungslücke für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Weiterentwicklung der IV entstanden ist, zumal die IV nur noch die Kosten gemäss Mittel- und Gegenstandsliste (MiGeL) übernimmt.
Die Interpellation Christian Lohr «MiGeL bei der IV: zahlen die bereits vorbelasteten Familien die Zeche?» will die Frage einer möglichen Kostenbeteiligung der Eltern geklärt haben.
Die Interpellation von Matthias Michel «Wie kann eine Versorgungslücke für Kinder mit Geburtsgebrechen verhindert werden?» bezieht sich explizit auf die Versorgung von Kindern mit Geburtsgebrechen, wobei er deutlich macht, dass eine Vergütung von Mitteln und Gegenständen nur nach dem MiGeL des KVG nicht der Realität von seltenen Krankheiten entspricht. Die Interpellation verlangt unter anderem eine Antwort auf die Frage, wie der Bundesrat sicherstellen will, dass alle Kinder mit Geburtsgebrechen die gleiche Qualität der medizinischen Versorgung erhalten wie nach der alten Regelung.