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Wahlen: Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)

Für die Amtszeit 2024-2027 sind neue Expertinnen und Experten zu wählen. Die Bewerbungsfrist läuft bis Freitag, 10. Februar 2023.

Die Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) ist eine vom Bundesrat eingesetzte ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion. Sie hat den Auftrag, die wissenschaftliche und praktische Entwicklung im Bereich der genetischen Untersuchungen aufmerksam zu verfolgen, Empfehlungen dazu abzugeben und rechtzeitig auf Probleme und Lücken in der Gesetzgebung aufmerksam zu machen. Die Aufgaben der GUMEK sind in Art. 54 des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG, SR 810.12) näher definiert.

Weitere Informationen unter: www.bag.admin.ch/gumek

Die aktuellen Mitglieder der GUMEK sind bis Ende 2023 gewählt. Per Ende 2023 treten einige Mitglieder aus der GUMEK zurück. Zudem wird die Kommission mit der Inkraftsetzung des revidierten GUMG um drei Mitglieder erweitert. Für die zurücktretenden sowie für die drei neuen Positionen sind daher neue Expertinnen und Experten für die neue Amtszeit 2024-2027 zu wählen.

Informationen zum Konsultationsverfahren für neue Mitglieder im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen

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