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Neu auch bei Vergütungsfragen mit am Tisch

Die Vergütung von Arzneimitteln steht immer wieder im Fokus.

Das gilt sowohl für Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) stehen, als auch für solche, die ausserhalb der zugelassenen Indikation oder Limitierung angewendet werden oder nicht auf der SL verfügbar sind und über den Art. 71 KVV geregelt werden (sog. off-label use). Die Preisbildung gibt oftmals Anlass für Diskussionen zwischen Industrie und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Wenn die Anwendung «off label» erfolgen soll, sind sich die beteiligten Akteure vielfach nicht einig, wie hoch der erwartete Nutzen im Verhältnis zu den Kosten ist. Bei diesen Diskussionen geht oft vergessen, dass Verzögerungen direkten Einfluss auf das Leben der Betroffenen haben. Im Bereich seltene Krankheiten kommt erschwerend hinzu, dass es selten eine andere Therapie gibt, die als vertretbare Alternative angewendet werden kann.

Es braucht die Beteiligung aller Akteure, auch die der Betroffenen

Der Art. 71 KVV existiert seit 2011. 2014 wurde eine erste Evaluation durchgeführt, welche eine Revision des Artikels zur Folge hatte. ProRaris wurde damals nicht zur Evaluation eingeladen, hat jedoch eine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen eingereicht. Aus unserer Sicht war die damalige Revision ungenügend.

Im März 2017 trat der angepasste Art. 71 in Kraft und für 2019/2020 kündigte das BAG eine neue Evaluation an. Diesmal ist ProRaris Teil der Begleitgruppe. Ein erstes Treffen sowie die Präsentation der Zwischenresultate fand im Herbst 2019 statt. Im Mai 2020 wurde der Entwurf des Schlussberichts von den Mitgliedern der Begleitgruppe begutachtet. Wann der finale Bericht veröffentlicht wird, steht noch offen. Ohne den Inhalt vorweg zu nehmen, es besteht Handlungsbedarf. Für die Suche nach Lösungen müssen alle Akteure beteiligt werden, auch die Patientinnen und Patienten.

Im letzten Jahr habe wir Optimierungsvorschläge im Zusammenhang mit dem Olutool-non- onko, welches den Vertrauensärzten zur Beurteilung der Fälle nach Art. 71 dient, eingereicht. Ein überarbeitetes Formular ist seit Ende März 2020 verfügbar. Die Beurteilung bleibt jedoch insbesondere auch im Bereich seltene Krankheiten nach wie vor sehr anspruchsvoll. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten im Interesse der Patienten ist dabei zentral.

Die seltenen Krankheiten in der Eidgenössischen Arzneimittel Kommission vertreten

Per Ende letzten Jahres stand die die Gesamterneuerungswahlen der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK) an. Die EAK berät das BAG bei der Beurteilung von neuen Arzneimitteln, welche von Swissmedic zugelassen wurden und auf die Spezialitätenliste aufgenommen werden sollen. Wir freuen uns, dass am 27. November 2019 unser Vorstandsmitglied Prof. Sandro Rusconi vom Bundesrat für die Amtszeit 2020-2023 in die EAK gewählt wurde.

 

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