




Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat in ihrer Sitzung vom 1. September 2021 einstimmig der Kommissionsmotion 21.3978 zugestimmt, die den Bund beauftragt, «Für eine nachhaltige Finanzierung von Public Health-Projekten des nationalen Konzepts seltene Krankheiten» eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Die Kommission liess sich zuvor über die Auslegeordnung im Bereich seltene Krankheiten informieren, die der Bundesrat in seinem Bericht vom Februar 2021 präsentiert hatte (siehe Po. 18.3040).
Der Ständerat hat die Motion an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2021 behandelt und oppositionslos und erfreulicherweise angenommen. In einer kommenden Session ist nun der Nationalrat an der Reihe.
Aufgrund der politischen Aktivitäten wird das Bundesamt für Gesundheit die Weiterbegleitung der noch nicht abgeschlossenen Massnahmen im Nationalen Konzept Seltene Krankheiten auch im Jahr 2022 weiterführen.
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