




Die Arbeiten zur Evaluation der Art. 71a-d sind seit dem Frühling 2019 in Gang. Im Juni 2020 haben wir über diese Arbeiten berichtet. Die Artikel 71a-d regeln den Zugang zu Arzneimitteln, die ausserhalb der zugelassenen Indikation oder Limitierung angewendet werden oder nicht auf der Spezialitätenliste verfügbar sind (sog. off-label use). Bei Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten kommen diese Artikel immer wieder zur Anwendung, da für die medikamentöse Therapie oft wenige bis gar keine zugelassenen Optionen verfügbar sind oder diese nur im Ausland zugelassen sind. Aus Sicht der Betroffenen steht für uns die Ungleichbehandlung bei der Anwendung dieser Artikel bzw. der teilweise erschwerte Zugang zu notwendigen Arzneimitteln im Fokus.
Die Evaluation hat nun diverse Probleme bestätigt.
Wichtige Regelung, aber Optimierungen nötig. Grundsätzlich werden die Artikel 71a–d von den Anspruchsgruppen positiv beurteilt: Sie bringen raschen Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln, ohne sie wäre die Zugangssituation deutlich schlechter. Allerdings gibt es Optimierungsbedarf. Die Kritikpunkte betreffen insb. den administrativen Aufwand und die Ungleichbehandlung.
Hier finden Sie alle Dokumente.
Wir wiederholen unsere Forderung: Für die Suche nach Lösungen müssen alle Akteure beteiligt werden, auch die Patientinnen und Patienten.
Wir bleiben dran!
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