




Diese Revisionen erlauben einen rascheren Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln und verbessern die Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten. Zudem wird der Verkauf von Generika und Biosimilars gefördert. Das Einsparpotenzial dieser Massnahmen wird auf rund 250 Millionen Franken jährlich geschätzt. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die ganze Medienmitteilung finden Sie hier
Dokumentation der Änderungen vom 22. September 2023 der KVV & KLV
(Einzelfallvergütung, kostensenkende Massnahmen und Massnahmen zur
Erhöhung der Rechtssicherheit) finden Sie hier
ProRaris hat sich an der Vernehmlassung beteiligt und war anschliessend auch am Konsultationsprozess beteiligt. Wir sind zwar nicht mit allem einverstanden und hätten uns teilweise andere Lösungen gewünscht, doch ist es gut, nun einen Schritt vorwärts gekommen zu sein. Wir bleiben aber dran, so dass die Patientinnen und Patienten raschen und gleichberechtigten Zugang zu Therapien bekommen.
Hier geht’s zur Position von ProRaris zur Revision der Vergütung im Einzelfall
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