




Das Beispiel von Jasmin Barman, welche von der seltenen Krankheit Erythropoetische Protoporphyrie betroffen ist, zeigt beispielhaft, warum die vorgeschlagene Revision der «Einzelfallvergütung» in dieser Form nicht akzeptiert werden kann.
Der Artikel ist am 22.10.2022 in der Aargauer Zeitung erschienen.
Lesen Sie dazu auch unsere Stellungnahme zu den Änderungen der KVV und KLV: Arzneimittelmassnahmen.