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Ungleichbehandlung bleibt bestehen

Es wäre eine Chance gewesen, die Gleichbehandlung von Menschen mit einer seltenen Krankheit bei der Kostenvergütung zu sichern. Leider wurde sie nicht genutzt. Die Revision von Art. 71a und 71b der KVV greift zu kurz. Das Hauptproblem, die Übernahme der Kosten im angemessenen Verhältnis zum therapeutischen Nutzen, bleibt...

Das Nationale Konzept für Seltene Krankheiten hatte sich zur Aufgabe gemacht, den Art. 71a und 71b der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) zur Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall anzupassen, um eine Verbesserung der Situation der Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten zu erreichen.

Die Änderungen, die im März 2017 in Kraft getreten sind, greifen aus Sicht von ProRaris zu kurz. Zwar wurden einzelne Verbesserungen erzielt. Zum Beispiel müssen Versicherungen neu Fälle, die nach Art. 71a-71c vergütet werden, jährlich dem BAG melden. Ein Schritt in die richtige Richtung, der bei konsequenter Anwendung zu einer höheren Transparenz führen könnte. Im Dunkeln bleibt jedoch, was mit diesen Daten geschieht, und damit auch die Wirksamkeit dieser Anpassung. Ebenfalls grundsätzlich positiv zu werten ist, dass die Entscheidungsdauer bei der Bearbeitung eines Gesuchs neu auf zwei Wochen beschränkt ist.

Das Hauptproblem bleibt

Das Hauptproblem dieses Artikels, nämlich eine Übernahme der Kosten im angemessenen Verhältnis zum therapeutischen Nutzen, bleibt unangetastet. Da es für seltene Krankheiten keinen Standard für die Beurteilung des therapeutischen Nutzens gibt, ist der Willkür und Ungleichbehandlung nach wie vor Tür und Tor geöffnet. Beurteilungsmodelle, wie sie von den Vertrauensärzten aktuell erarbeitet werden, können allenfalls zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Hier wäre die Einbindung der Patientenorganisationen jedoch wünschenswert.

Die gesamte Beurteilung der Anpassungen der KVV Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall finden Sie im Positionspapier von ProRaris.

Die offiziellen Dokumente des Bundesamts für Gesundheit (BAG)  finden Sie hier

Medien:

-> Artikel "La prise en charge des maladies rares prend du retard" (FR), Schweizerische Debeschenagentur (SDA)

 

 

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