Verunsicherung bei der Vergütung von Kosten durch die IV
In den letzten Tagen ist bei der Vergütung von Kosten für Mittel und Gegenstände, die für Untersuchungen oder Behandlung bei Geburtsgebrechen verwendet werden, Verunsicherung entstanden.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat eine Übergangslösung getroffen, damit den betroffenen Familien keine zusätzlichen Kosten anfallen. Die kantonalen IV-Stellen wurden entsprechend informiert. Gleichzeitig wird das BSV nun verschiedene Fragen klären, etwa die Anwendung der Mittel- und Gegenständeliste auf Kinder mit Geburtsgebrechen und die Preisgestaltung gewisser Anbieter.
Wir hoffen sehr, dass hier keine Sparmassnahmen auf dem Rücken der Schwächsten, darunter auch viele Kinder mit seltenen Krankheiten, umgesetzt werden und sich die Situation verbessert, statt verschlechtert!
Wenden Sie sich bei Fragen und Problemen bei der Vergütung von Hilfsmitteln an die zuständige IV-Stelle.
Medienmitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom 20. April 2023
Weniger Geld für schwerkranke Kinder, Tagesschaubericht vom 16. April 2023
Bericht im Tagesanzeiger vom 21. April 2023
Bericht in der NZZ am Sonntag vom 23. April 2023
Darin wird die Problematik anhand der Situation des Präsidenten der Prader-Willi-Syndrom-Vereinigung Schweiz aufgezeigt. Die Vereinigung ist auch Mitglied bei ProRaris. Wir bedanken uns für die Offenheit die aktuelle Problematik am eigenen Beispiel aufzuzeigen. Auch danken wir Matthias Michel Co-Präsident der Interessengemeinschaft Seltene Krankheiten (IGSK), welcher im Bericht zitiert wird für sein Engagement bei dieser wichtigen Thematik. ProRaris ist Trägerin der IGSK.