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Ein Dankeschön an die Krankenkasse

Oft haben wir darüber berichtet, welche Hürden Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten überwinden müssen, um eine geeignete Therapie zu bekommen. Wird diese endlich gefunden, beginnt oft die Bürokratie wegen der Kostenvergütung durch die Sozialversicherungen. Hier eine etwas andere Geschichte…

Eine Familie aus der Westschweiz wandte sich im Frühling 2021 mit einem Dankesbrief an die Vertrauensärztinnen und -ärzte der Krankenkasse ihres Sohnes. Die Eltern berichten eindrücklich über die Krankheitsgeschichte des inzwischen jungen Erwachsenen und seine Fortschritte dank einer Medikation, die noch nicht auf der Spezialitätenliste steht, was bedeutet, dass die Therapie nicht einfach so vergütetet wird. Der 19-Jährige leidet an einer seltenen Krankheit und hat nach vielen Jahren endlich eine Perspektive und Zukunftspläne. Die Eltern bedanken sich für die Genehmigung des Gesuchs um Kostenübernahme respektive die Kostengutsprache für diese Therapie, welche ihren Sohn so aufblühen lässt.

Der Brief ist erstaunlich und im Kontext der Artikel 71a-d hat der Patient, der die Kriterien für die Übernahme der Kosten erfüllt, einfach Anspruch darauf. Der Brief der Familie ist deswegen umso mehr ein neuartiger und rührender Schritt, einfach Danke für eine neue Zukunft zu sagen.

Wichtiges Signal im Hinblick auf Verordnungsanpassung

Dieser Fallbericht ist ebenfalls sehr wichtig in Anbetracht der Vernehmlassung zu den «Verordnungsanpassungen im Bereich der Arzneimittel und der Vergütung im Einzelfall». Er erinnert daran, dass die Artikel 71a-d dafür gedacht sind, Patientinnen und Patienten in speziellen Situationen – eben bei Einzelfällen wie eine seltene Krankheit es beispielsweise ist –, eine Therapie zu ermöglichen, welche (noch) nicht zugelassen ist oder (noch) nicht auf der Spezialitätenliste steht, aber von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten als sinnvoll erachtet wird. In diesem Fallbeispiel lesen wir, wie wertvoll die Kostengutsprache für das Leben einer betroffenen Person sein kann und welche Möglichkeiten sich damit auftun. Aber nicht nur die betroffene Person selbst profitiert, auch die Gesellschaft, wenn die Gesamtkosten betrachtet und eingerechnet werden: Es gilt die Kostenersparnis der Krankenversicherung bei einem Verzicht auf die Therapie den Kosten der IV, für Ergänzungsleistungen u.a. gegenüberzustellen. Die Evaluation des BAG hat die Schwierigkeiten mit den Einzelfall-Gesuchen aufgezeigt. Die Vernehmlassung für die Verordnungsanpassung ist für das erste Quartal 2022 geplant. Wir werden uns daran beteiligen und rufen alle interessierten Kreise auf es ebenfalls zu tun.

Hier finden Sie den anonymisierten Dankesbrief der Familie (auf Französisch)

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