Gesetzliche Grundlage für Anwendung der MiGeL in der IV ungenügend
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Dringlichkeit der Situation erkannt und die wichtigen Fragen geklärt. Es stellt fest, dass die gesetzliche Grundlage für die Anwendung der MiGeL in der IV ungenügend ist. Die Verordnung soll angepasst werden, um den einzelnen Situationen der Familien mit einem Kind, das von einem Geburtsgebrechen betroffen ist, gerecht zu werden.
In den letzten Wochen haben 326 Familien von Kindern mit Geburtsgebrechen Rechnungen für Leistungen erhalten, die bis dahin von der IV bezahlt wurden. Ein Anbieter von Geräten, die für die Untersuchung und Behandlung eingesetzt werden, will die in der MiGeL vorgesehenen Maximalvergütungsbeträge für diese Geräte nicht akzeptieren. Er hat die Differenz zu seinem höheren Preis den betroffenen Familien in Rechnung gestellt. Dies hat bei den Betroffenen zu Verunsicherung und Unannehmlichkeiten geführt. Das BSV bedauert dies.
Gemäss BSV wurde sofort sichergestellt, dass diesen Familien keine zusätzlichen Kosten entstehen und die nötigen Behandlungen und Untersuchungen weiterhin vollumfänglich von der IV bezahlt werden. Die IV-Stellen wurden durch das BSV am 14. April 2023 angewiesen, die betroffenen Personen zu kontaktieren und die Kosten zu vergüten oder zurückzuerstatten.
Die vollständige Medienmitteilung des BSV vom 27.4.23 hier.
Bericht zu den Problemen mit der MiGel der letzten Wochen.
Zwei neu eingereichte Interpellationen befassen sich mit der Vergütung von Behandlungsgeräten und dem entsprechenden Verbrauchsmaterial durch die IV. Beide kritisieren die Versorgungslücke für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Weiterentwicklung der IV entstanden ist, zumal die IV nur noch die Kosten gemäss Mittel- und Gegenstandsliste (MiGeL) übernimmt.
Die Interpellation Christian Lohr «MiGeL bei der IV: zahlen die bereits vorbelasteten Familien die Zeche?» will die Frage einer möglichen Kostenbeteiligung der Eltern geklärt haben.
Die Interpellation von SR Matthias Michel «Wie kann eine Versorgungslücke für Kinder mit Geburtsgebrechen verhindert werden?» bezieht sich explizit auf die Versorgung von Kindern mit Geburtsgebrechen, wobei er deutlich macht, dass eine Vergütung von Mitteln und Gegenständen nur nach dem MiGeL des KVG nicht der Realität von seltenen Krankheiten entspricht. Die Interpellation verlangt unter anderem eine Antwort auf die Frage, wie der Bundesrat sicherstellen will, dass alle Kinder mit Geburtsgebrechen die gleiche Qualität der medizinischen Versorgung erhalten wie nach der alten Regelung.